Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Produkte, die zwischen der Bad & Pool Vertriebs GmbH, Gewerbepark 6, 15745 Wildau (nachfolgend auch: „Bad&Pool GmbH“ oder „wir“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch: „Kunde“ oder „Sie“) geschlossen werden.
Bad&Pool GmbH bietet Leistungen und Produkte rund um den Pool- und Schwimmbadbau an. Dazu gehören auch Leistungen und Produkte im Bereich der Schwimmbadwartung, der Schwimmbadtechnik und des Schwimmbadzubehörs an. Die Einzelheiten der angebotenen Dienstleistungen und Waren können unserem Internetauftritt unter www.badundpool.de oder dann dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Unser Angebot ist sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB), als auch an Unternehmer (§14 BGB) gerichtet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und muss in Textform erfolgen.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rechtserhebliche Anzeigen und Gestaltungserklärungen, die nach dem Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben sind (Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung, etc.) bedürfen – sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Verbrauchern reicht die Textform aus.
Verweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten nur bzw. dann, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar etwas Abweichendes oder nicht die Nichtanwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften festgelegt ist.
§ 2
Vertragsschluss
Im Falle des Vertragsschlusses über digitale Dienste (z. B. über unsere Website www.badundpool.de) kann der Kunde aus unserem Produkt- und / oder Dienstleistungssortiment auswählen und die gewünschten Artikel über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem Warenkorb sammeln. Mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der sich im Warenkorb befindlichen Waren / Dienstleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Eine verbindliche Abgabe des Angebots ist nur möglich, wenn der Kunde gleichzeitig den Button betätigt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und diese damit zum Bestandteil seines Antrags macht.
Im Anschluss an die Bestellung des Kunden wird dem Kunden von uns eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail übermittelt. Diese enthält eine Darstellung der Bestellung sowie die Option, diese auszudrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dient lediglich der Dokumentation des Eingangs der Bestellung des Kunden bei uns und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe unserer Annahmeerklärung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) wird dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB übermittelt (Vertragsbestätigung). Dies erfolgt entweder in dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei der Verarbeitung Ihrer Bestellung eingehalten.
(3) Sollte das / die von Ihnen bestellte Produkt / Dienstleistung nicht verfügbar sein, werden wir Sie unverzüglich in der Auftragsbestätigung darüber informieren. Wird ein Produkt / eine Dienstleistung von uns als dauerhaft nicht lieferbar klassifiziert, wird von uns eine Annahmeerklärung nicht abgegeben, so dass ein Vertrag zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt.
(4) Die Angebote der Bad& Pool GmbH, insbesondere solche auf unserer Internetseite www.badundpoool.de, sind freibleibend und unverbindlich, sofern auf dem Angebot nicht ein verbindliches Angebot in Textform vermerkt. Ein Vertrag kommt gemäß § 126b BGB erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder mit der Ausführung des Auftrags zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch Bad&Pool GmbH. Mitarbeiter von Bad&Pool GmbH sind nicht bevollmächtigt, verbindliche Erklärungen in mündlicher Form abzugeben.
§ 3
Leistungsumfang
(1) Pool& Bad GmbH unterbreitet dem Kunden auf Anfrage ein Angebot, das nach dessen Vorgaben erstellt wird. Nach Auftragserteilung erarbeiten wir einen Bauentwurf, der sich an den Vorgaben des Kunden orientiert. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung ist der Bauentwurf vor Beginn der Bauarbeiten durch den Kunden in Textform zu genehmigen. Leistungsdaten und Warenangeboten sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot bzw. in unserer Annahme als solche ausgewiesen sind.
(2) Der Kunde hat die Befugnis, den Bauentwurf nach Belieben zu modifizieren. Für etwaige Verzögerungen bei Bau- und Lieferzeiten, die durch externe Faktoren bedingt sind, übernehmen wir keine Haftung. Sollte die Änderung des Bauentwurfs zu Mehr- oder Minderkosten führen, so ist zwischen uns und dem Kunden ein neuer Preis vor Ausführung der Arbeiten zu vereinbaren. Diese Regelung findet sowohl bei vereinbartem Einheitspreis als auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung Anwendung.
(3) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind die nachfolgenden Leistungen nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von Bad& Pool GmbH:
a) Erstellung der Baugrube und Nebenarbeiten: Es ist von essentieller Wichtigkeit, dass die Baugrube fachgerecht erstellt wird. Zudem ist eine Überprüfung der Bodenverhältnisse auf dem Baugrundstück sowie benachbarten Grundstücken erforderlich, sofern dieser Einfluss auf das Baugrundstück haben könnten. Zu diesen Tätigkeiten zählen auch die Kran-, Erd- und Betonarbeiten sowie die Kernlochbohrungen und die Abdichtung der Kernlochbohrungen.
b) Infrastrukturelle Maßnahmen: Zu den erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen zählt der Anschluss an Frischwasser, Wasser, Strom und Heizung.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfordert eine gesonderte Beauftragung. Im Falle der Ausführung einer ursprünglich nicht vereinbarten vertraglichen Leistung durch uns wird dem Kunden vor der Ausführung die hierfür zusätzlich zum vereinbarten Preis anfallende Vergütung mitgeteilt. Die Ausführung durch uns wird erst beginnen, nachdem der Kunde die Beauftragung mit zusätzlichen Leistungen sowie die von uns veranschlagte zusätzliche Vergütung in Textform bestätigt hat.
(4) Wir sind dazu befugt, zur Erbringung der Leistung Subunternehmer zu beauftragen.
§ 4
Leistungserbringung/ Lieferung und Termine
(1) Unsere Leistungserbringung und Lieferungen der Waren erfolgen grundsätzlich zu dem in der Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung genannten Terminen. Liefertermine und Fristen gelten aber nur dann gelten nur dann als Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Alle übrigen angegebenen Termine und Zeiten, insbesondere für die Ankunft und die Transitzeit, sind lediglich als geschätzte Termine und Zeiten zu verstehen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Soweit nicht anders vereinbart, beläuft sich die Lieferzeit für innerhalb Deutschlands versandte, paketfähige Waren auf sechs bis acht Werktage. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Nicht paketversandfähige Waren (d. h. Pools und andere große Produkte) werden individuell nach Absprache mit dem Kunden geliefert.
(2) Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden ist ein Versand der Ware an einen anderen Bestimmungsort möglich (Versendungskauf). Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen. Die entsprechenden Versandkosten sind im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben und vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von einem gesetzlichen oder vereinbarten Widerrufsrecht Gebrauch macht. Etwaige Kosten, die aufgrund eines fehlgeschlagenen Lieferversuchs oder einer verspäteten Absage des Liefertermins durch den Kunden entstehen, trägt der Kunde. Dies gilt auch für Kosten, die aufgrund einer nicht geeigneten Zufahrt entstehen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in solchen Fällen nicht möglich. Im Falle der Anlieferung mit einem LKW hat der Kunde eine hindernisfreie Zufahrt und Ablademöglichkeit an die Lieferanschrift sicherzustellen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Im Falle eines Verbrauchers gilt diese Regelung unter der Voraussetzung, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer erst übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese nicht zuvor benannt hat. Im Falle einer vereinbarten Abnahme ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Für die vereinbarte Abnahme gelten zudem die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Im Falle unseres Verzuges mit der Leistungserbringung / Lieferung ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn Bad& Pool GmbH den Verzug zu vertreten und der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung / Lieferung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist.
(5) Ist die bestellte Ware nach unserer Auftragsbestätigung durch Unmöglichkeit der Belieferung durch unseren Lieferanten innerhalb der angegebenen Lieferzeit nicht verfügbar, informiert Bad&Pool GmbH den Kunden unverzüglich. Der Kunde ist in diesem Fall nach unserer Information zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden an den Kunden unverzüglich zurückerstattet.
(6) Soweit wir wegen Verzugs mit einer Lieferung oder Leistung oder wegen Unmöglichkeit zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Haftung der Höhe nach gemäß den nachfolgenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bestimmungen beschränkt.
(7) In allen Fällen höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von Bad& Pool GmbH liegen oder nicht von uns zu vertreten sind (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, behördliche Anordnungen), ist Bad&Pool GmbH von der rechtzeitigen Liefer- und Leistungsverpflichtung für die Dauer der Störung befreit. Der Termin für die Leistungserbringung / Lieferung verschiebt sich entsprechend. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren. Sollte ein Ende der Störung nicht absehbar sein oder unter Berücksichtigung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermine und der beidseitigen Interessen unangemessen lange andauern, ist jeder Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5
Widerrufsrecht für Verbraucher bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen steht Verbrauchern bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht zu. Bad&Pool GmbH informiert den Kunden im Rahmen der Annahmebestätigung und auf der Internetseite über alle Einzelheiten des Widerrufsrechts und stellt auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
§ 6
Vergütung und Eigentumsvorbehalt
(1) Es gelten für unsere Vergütung ausschließlich die in unserem Angebot angegebenen Preise. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Vergütung nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
(2) Der Kaufpreis für bei uns bestellten Waren, bei denen eine weitere Erbringung von Leistungen nicht erfolgt, ist nach Vertragsschluss fällig. Die Vergütung für bei uns bestellten Leistungen ist nach Erbringung der vereinbarten Leistungen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine anderweitige Vereinbarung zur Fälligkeit erfolgt vor allem beim Verkauf, Lieferung und Einbau von Schwimmbädern. Einzelheiten. Wir sind unabhängig von der Fälligkeit berechtigt, ggf. bei allen Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Vorschuss für unsere Vergütung zu verlangen.
(3) Soweit unsere Vergütung nach Einheitspreisen vereinbart ist, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
a) Der Einheitspreis findet Anwendung, sofern die erbrachte Menge der unter diesem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v.H. vom vertraglich festgelegten Umfang abweicht. Für den Fall einer Überschreitung des Mengenansatzes von über 10 Prozent ist eine neue Preisvereinbarung zu treffen. Diese Preisvereinbarung hat die Mehr- oder Minderkosten zu berücksichtigen und kann auf Verlangen erfolgen. Im Falle einer Unterschreitung des Mengenansatzes von über 10 v.H. ist eine Erhöhung des Einheitspreises für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung auf Verlangen zulässig, sofern keine Kompensation durch erhöhte Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder anderweitig erfolgt. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich aus der Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten sowie der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet.
b) Sofern die unter einem Einheitspreis erfassten Leistungen oder Teilleistungen von weiteren Leistungen abhängig sind, für die eine Pauschalsumme vereinbart wurde, kann eine angemessene Anpassung der Pauschalsumme mit der Änderung des Einheitspreises gefordert werden.
c) Gemäß § 313 BGB ist ein Festhalten an dem ursprünglich vereinbarten Preis unzumutbar, wenn die erbrachte Leistung signifikant von der vertraglich festgelegten Leistung abweicht. In einem solchen Fall ist auf Verlangen ein Ausgleich zu gewähren, der die Mehr- oder Minderkosten berücksichtigt. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
(3) Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
(4) Der Kunde darf Kunde darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese unbestritten, ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir befugt, eine angemessene Preiserhöhung durchzuführen, sofern die Lieferung erst mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgt und die Materialkosten im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung signifikant gestiegen sind.
(6) Sofern die Ausführung unserer Leistungen für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird – unabhängig von den Gründen hierfür – und die Erbringung der Leistung für uns nicht dauerhaft unmöglich ist, sind die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung erbrachten Leistungen durch den Kunden abzunehmen und zu vergüten.
(7) Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises oder der sonstigen vereinbarten Vergütung verbleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum.
§ 7
Pflichten des Kunden und Abnahme
Der Kunde ist, soweit eine Ausführung von Leistungen durch uns nach dem Auftrag geschuldet ist, dazu verpflichtet,
– die für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und
– sich vor Ausführung unserer Arbeiten über etwaige behördliche oder gesetzliche Auflagen zu informieren und diese – soweit erforderlich -einzuholen und
– auf eigene Kosten einen ungehinderten Zutritt und Zugang zur Baustelle, für uns Baufreiheit, einen Anschluss an das Strom- und Wassernetz sowie eine Möglichkeit für Lager- und Arbeitsplätzen sicherstellen; die Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch, der im Rahmen unserer Leistungserbringung anfällt, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen und
– die von uns erbrachten Leistungen, Waren und Gegenstände vor Ort gegen Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
(2) Der Kunde ist nicht befugt, von Bad&Pool erstellte Bauunterlagen und Berechnungen ohne unsere vorherige Genehmigung zu verändern, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder sie anderweitig als vereinbart zu nutzen.
(3) Der Kunde hat die Verpflichtung, bereits während der Ausführung festgestellte Mängel oder eine mögliche Vertragswidrigkeit der Leistungen von uns unverzüglich in Textform zu rügen.
(4) Die Abnahme darf vom Kunden nur in Fällen wesentlicher Mängel verweigert werden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über. Unsere Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach der Fertigstellung unserer Leistungen eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wir sind berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen. Es steht jedem Vertragspartner frei, dabei auf eigene Kosten einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, besteht von uns die Möglichkeit, die Durchführung von Zwischenabnahmen für in sich abgeschlossene Teile unserer Leistung zu verlangen.
(5) Die Nutzung eines bei uns bestellten und gelieferten Pools erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde ist für die Gewährleistung der Sicherheit bei Nutzung des Pools selbst verantwortlich. Es wird dringend dazu geraten, Maßnahmen zu ergreifen und dauerhaft sicherstellen (z. B. Überdachung), die das Ertrinken von Personen und Haustieren verhindern.
§ 8
Gewährleistung
(1) Wir haften für Sachmängel gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche Garantie für die von uns gelieferten Waren und Leistungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel/ der jeweiligen Leistung aufgeführt ist. Soweit ein Mangel unerheblich oder allein auf einen Umstand zurückzuführen ist, der in der Verantwortung des Kunden liegt (z. B. Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Kunden, vom Kunden gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe), haften wir hierfür nicht.
(2) Soweit der Kunde Waren als Unternehmer bestellt hat, setzen Gewährleistungsansprüche des Kunden ferner voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Bei Kunden, die bei uns als Unternehmer bestellt haben, liegt das Wahlrecht bei uns. Dabei ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Während dieser Frist ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollten wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht haben, so gilt diese als fehlgeschlagen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Aufwendungen, die im Rahmen der Prüfung und Nacherfüllung entstehen, werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen bzw. erstattet. Dies umfasst die Kosten für Transport, Wege, Arbeit und Materialien sowie gegebenenfalls Ausbau- und Einbaukosten, sofern ein Mangel tatsächlich vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(4) Für Verträge von uns mit Unternehmern gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln. Im Falle einer vereinbarten Abnahme beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Andernfalls beginnt sie ab der Ablieferung. Bei einem Bauwerk oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung/Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung/Abnahme.
§ 9
Haftung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht eine unbeschränkte Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen und im Falle im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet dabei keine Anwendung.
(2) Soweit unser Kunde eingetragener Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Potsdam. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages oder zum Zeitpunkt von Streitigkeiten keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollte eine der zuvor genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung in Kraft, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ziel entspricht.
Geschäftsführung
Bad & Pool Vertriebs GmbH
